Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.
Das Bundesverwaltungsgericht im Leipzig hat im März 2017 geurteilt, dass das BfArM Schwerstkranken den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NPA) in "extremen Notlagen" nicht verwehren dürfe. Seitdem haben mehr als 100 Patienten entsprechende Anträge eingereicht, mindestens 20 der Antragsteller sind bereits verstorben, ohne ihren Rechtsanspruch durchsetzen zu können.
Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, der einige der Betroffenen vertritt, sagte bereits im Januar diesen Jahres: "Die systematisch praktizierte Verzögerungstaktik des BfArM, das der politischen Vorgabe des (ehemaligen) Gesundheitsministers Gröhe (CDU) folgt, ist mehr als offensichtlich. Es steht zu vermuten, dass dieser Taktik wohl die Annahme zugrundeliegt, dass sich hierdurch die meisten Anträge 'biologisch erledigen'. Diese zynische Rechnung scheint auch in nicht wenigen Fällen aufzugehen."
Nun hat der christliche Gesundheitsminister Spahn das BfArM angewiesen, alle Anträge, die Todkranke und deren Anwälte stellen, um Natrium-Pentobarbital zum selbstbestimmten Sterben zu erhalten, "zu versagen". Spiegel-Online zitiert aus dem Schreiben eines Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministeriums an das BfArM: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen."
Über die Aufgaben des Staates jedoch hat nicht ein einzelner Minister zu entscheiden, sondern Gerichte. Und ein Bundesgericht hat darüber bereits entschieden. Über diese Entscheidung setzt sich der Gesundheitsminister hinweg und fordert zudem das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu auf, Rechtsbruch zu begehen.
Allerdings hat sich auch das BfArM bislang geweigert, auch nur einen einzigen Antrag zu bearbeiten. Hier stellt sich die Frage, ob eine Klage wegen Untätigkeit nicht langsam angebracht wäre.
Spahn und das BfArM beziehen sich bei ihrer Weigerung, geltendes Recht umzusetzen, immer wieder auf das Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio. Das jedoch hält – wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nachgewiesen hat – keiner juristischen Prüfung stand. Zudem versucht Spahn weiterhin, sich auf das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" aus dem Jahr 2015 zu beziehen; zu unterstellen ist, dass er absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst danach verkündet wurde.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nimmt das Schreiben des Gesundheitsministers gern an: Wird es damit doch in seinem bisherigen rechtswidrigen Verwaltungshandeln noch unterstützt. Es ist allerhöchste Zeit, den Rechtsbrechern im Gesundheitsministerium und Bundesinstitut aufzuzeigen, dass sie nicht ungestraft gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfen!
50 Kommentare
Kommentare
annen anne Nerede am Permanenter Link
Wer klagt jetzt gegen den Rechtsbruch?
agender am Permanenter Link
Reicht das eigentlich als Beweis, dass der 217 dazu konstruiert ist, die ersatzlose Streichung des "Selbstmordparagrafen" in den 1970ern zurückzufahren?
Und ansonsten könnte der Kadavergehorsam endlich aus der Mode gekommen sein?!?!?!?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ungeheuerlich.
Dieter Bauer am Permanenter Link
Lässt hier der "christliche Teufel " grüßen, oder muss ein Volksaufstand her, um Personen mit solchen "Rechts-Auffassungen" aus dem Amt zu jagen?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Woher denn ein Volksaufstand?
Dieter Bauer am Permanenter Link
Welcher brauchbare und erfolgversprechende Weg bietet sich an, Rechtsmissachtungsempfehlungen von Regierungsmitgliedern zu unterbinden?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Abwahl?
Nee, auch nicht; die sog. 'Volksparteien' werden sicher wiedergewählt.
Verklagen?
Vgl. den hpd-Artikel vom 5.7. über Roßbruch.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Leiden ist eine gnadenvolle Möglichkeit am Sterben Christi teilzuhaben. Mit Sterbehilfe beraubst du dich egoistisch dieser Möglichkeit. Schütze die christliche Leidkultur!
[Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar war ironisch gemeint!]
Rainer Bolz am Permanenter Link
Wir leiden schon genug unter Frau Merkel, damit ist mein Leiden für die nächsten 20 Jahre mit Sicherheit abgeschlossen.
Genauso verhält es sich mit meiner Demut.
Pommy am Permanenter Link
Es ist ja auch viel einfacher und kostengünstiger, Menschen eine giftige Substanz zu verabreichen, als ihnen durch sehr teure Medikamente und aufopfernde Pflege, die es weder in Altersheimen noch in staatlichen Kranke
Michael Kröger am Permanenter Link
Die Krankenhäuser verdienen gutes Geld mit dem Verwalten des Todes. Jede Lebensverlängernde Maßnahme wird abgerechnet.
Anna Repede am Permanenter Link
Das ist eine Unverfrorenheit sondergleichen.Die Palliativmedizin ist aus Kostengründen kaum vorhanden. Da maßen sich Gesunde an, über den Schmerzpegel Schwerstkranker zu befinden!
Kay Krause am Permanenter Link
Ja, Anne Repede, da haben Sie 100% recht! Aber ist es nicht überall so, dass machthabende Menschenüber das Leben anderer entscheiden? So entscheiden z.B.
Gian-Luca am Permanenter Link
Dann suchen Sie doch die Nähe Christi!
Weshalb starb Jesu denn am Kreuz? Um die Sünden von uns zu nehmen! Das Leiden Jesu wäre somit die Rechtfertigung einer Befreiung unseres Leidens. Sie verquären ihre Vorstellung davon und behaupten, dass die Sterbehilfe eine egoistische Tat sei, sich einer Möglichkeit zu berauben. Paradox!
Das Jesu leiden muss, ist die Schuld unserer Sünden. Somit ist Leid eine Strafe, die der Heiland auf sich läd, um uns vor iher zu bewahren. Sie ist also schlecht. Wenn es nun die Möglichkeit gibt, diese Leiden durch Sterbehilfe zu verhindern, so ist dies ein Geschenk Gottes, das wir dem Leiden von Jesu zu verdanken haben.
Ihre Argumentation ist ohnehin Menschenfeindlich. Aber durch ihre Verdrehte dastellung wird sie auch Gotteslästerisch.
Doch wenn Sie Christus auf diese Weise nahe sein wollen, nur zu. Es gibt heute genug Möglichkeiten an eine Dosis Leid zu kommen.
Michael Kröger am Permanenter Link
Freier Wille? Warum können die Christen diese Entscheidung nicht den betroffenen überlassen?
Dieter Bauer am Permanenter Link
So kann nur ein gedankenverlorener Religiot argumentieren; es sei denn, dass es sich um Satire handelt. Vielleicht erklären sie mal, wie man zu einem vor rd 2000 Jahren verstorbenen Wanderprediger Nähe aufbauen kann?
Gian-Luca am Permanenter Link
"[...]religiöse Tstsachen verdrehen, damit Sie etwas abscheuliches sagen können. Wir lassen die Kritik an Religion nun einmal außen vor:[...]"
Dieter Bauer am Permanenter Link
... gegen einen Fanatiker...
Gian-Luca am Permanenter Link
Realisten wissen, dass ihr Verständnis von Realität nur subjektiv sein kann.
Wer anderen aber das Fehlen der Realität, und nicht etwa richtiger Weise den Standpunkt einer absurden Realität vorwirft, ist ohne Zweifel ein Dogmatiker ohne eigene Geisteskraft. -Tut mir leid-
Ich sagte Ihnen bereits, dass dies nicht mein Standpunkt ist. Es ist zu dem, für jeden mit ein wenig Verstand, im Ursprungstext ersichtlich. Ihre arroganz zeigt nur, dass Sie den Begriff des objektiven Realismus nicht verinnerlicht haben und auf eine verbale Pöbelei aus sind. Das ist stumpf.
Danke trozdem für ihre Meinung.
-Ende-
Dieter Bauer am Permanenter Link
Es verbietet sich, dem Unwilligen begreiflich zu machen, dass es Unterschiede in der Denkweise von Fantasten zu Realisten gibt.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Mit Sterbehilfe beraubst du dich egoistisch dieser Möglichkeit."
Andererseits könnte man so schneller an der Seite dieses Christus weilen, um sich nach seinem Wohlergehen zu erkundigen...
Axel Stier am Permanenter Link
Glauben Sie gerne an Götter, Geister oder Gespenster, das ist Ihnen unbenommen!
Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass wir in der BRD leben, in der auch die Kirchen und Weltanschauungen der Rechtssprechung zu folgen haben!
Wer das nicht akzeptiert, hat besonders in der Politik nichts zu suchen!
Robert Zunhammer am Permanenter Link
...und was ist, wenn man gar kein Christ ist?
Ich sehe mich als ein selbstbestimmtes Wesen, ausgestattet mit einen freien Willen.
Ich glaube nicht an Gott.
Wer leiden mag, aus was für Gründen auch immer, von mir aus kann er das gerne tun, er sollte aber anderen Menschen nicht aus ideologischen oder religiösen Gründen nicht seine Sicht der Dinge überstülpen und sagen was falsch und richtig ist.
Annette Burghoff am Permanenter Link
Das ist nicht ihr Ernst!? Jesus Christus ist am Kreuz für unsere Sünden gestorben! Wenn es ihnen Gott näher bringt, dann leiden sie ohne Hilfsmittel mit Schmerzen, aber lassen Sie diese merkwürdigen Äusserungen!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Würde ich dich nicht kennen, lieber Stefan, hätte ich doch glatt die gnadenlose Satire deines Kommentars übersehen...
Aber es kommen vllt. noch ein paar Zustimmungen à la Opus Dei:
Hauptsache, Leiden (nicht das in Holland).
Frank Nicolai am Permanenter Link
Ich glaube, dieser ironische Kommentar wurde von der Mehrheit der Kommentatoren nicht als solcher erkannt.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Richtig! Ich finde es aber spannend zu lesen, wie gerade gläubige Kommentatoren hier die Leidensphilosophie des Christentums nicht mehr wahrhaben wollen.
Andrea Susanne am Permanenter Link
Haben Sie schon mal einen sterbenden begleitet? Sorry aber das hat nix gnadenvolles , wenn zb Tumore aufbrechen und die Schmerzen unerträglich sind.
Dieter Bauer am Permanenter Link
@Stefan Dewald am 2. Juli 2018:
Haben die religiös manipulierten Schreiber sich jemals Gedanken über die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen gemacht????
Bernd Weiter am Permanenter Link
Zitat Spahn: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen.&q
Es ist immer dieselbe Rhetorik: Der Staat sei nur passiv und dürfe nicht mit einer aktiven Unterstützungspflicht behelligt werden. Der so genannte deutsche Ethikrat hat denselben Unfug von sich gegeben.
Schön wär's, wenn der Staat lediglich passiv wäre. Leider ist er sehr aktiv, nämlich beim gewaltsamen Unterdrücken des freien Marktes für das Natrium-Pentobarbital.
Vielleicht liegt hier die pragmatische Lösung. Wenn Politik und Rechtsstaat systematisch versagen, unsere existenziellen Kerninteressen zu repräsentieren, müssen extralegale Lösungen geschaffen werden.
Mit anderen Worten: Wir brauchen wohl bessere Schwarzmärkte in Deutschland, um Religionsfreiheit und persönliche Autonomie der deutschen Bürger zu verteidigen.
Peter Koch am Permanenter Link
War es nicht schon immer eine Tradition der christlichen Kirchen, mit Genugtuung Menschen beim qualvollen Sterben zuzuschauen?
Wolfgang am Permanenter Link
Früher gab es die Scheiterhaufen, heute haben wir "christliche Menschen", die die Scheiterhaufen ersetzen und sich am qualvollen Tod ergötzen. Götzendienst, gelle?
Ingrid Teschke am Permanenter Link
In christlicher Tradition ist nicht nur zuschauen, sondern aktiv zu gestalten.
Siehe Hexenverbrennungen, Ketzer Verfolgung oder Vernichtung der amerikanischen Ureinwohner.
Skt_Johann am Permanenter Link
Das erinnert an die Methoden der „Mutter“ Teresa
Michael Kröger am Permanenter Link
Die hat man dafür heilig gesprochen. Vielleicht hat der Spahn ähnliche Pläne?
Gert Hantke am Permanenter Link
Einer hat`s erkannt.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Es steht neben der sachlichen Grundproblematik noch etwas anderes auf dem Spiel: Ein wichtiger Teil der Rechtsstaatlichkeit.
Ich sehe hier eine Erosion von Rechtsstaatlichkeit - und kann die Mentalität dahinter nicht begreifen. Individuelle Befindlichkeiten vor rechtsstaatlichen Pflichten? Im Ernst?
Besonders perfide ist, dass das BfArM keine rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheide erteilt. Da in der Sache der Rechtsweg durch den Spruch des BVerwG bereits ausgeschöpft ist, könnte dagegen unter Umständen direkt verfassungsrechtlich vorgegangen werden. (Was natürlich ein Risiko birgt - nämlich das, dass das BVerfG den Spruch des BVerwG verwirft.) Läge aber dem Ministerium an einer solchen Klärung, könnte sie diese anstoßen. Und sich nicht hinter das nun wirklich fadenscheinige Di-Fabio-Gutachten zurückziehen.
Ich würde eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage der Antragsteller gegen das BfArM ins Auge fassen (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung), die ja bereits nach drei Monaten ohne Entscheidung auf einen Antrag zulässig ist. Damit käme immerhin Bewegung in die Sache.
Für mich ist die Verweigerungshaltung von BMG und BfArM ein auch rechtspolitisch höchst heikler, ja bedrohlicher Vorgang.
Tony am Permanenter Link
Kann man gegen sowas nicht vorgehen. wieso ist so ein Mensch Bundesminister?
Bernd Weiter am Permanenter Link
Weil nicht genügend Bürger Die Linke oder FDP gewählt haben.
Peter Kurz am Permanenter Link
Es ist wirklich schwer zu ertragen. Hier mein Kommentar mit dem Titel "Unterlassene Hilfeleistung", heute erschienen in der Westdeutschen Zeitung.
Sie ist in doppelter Hinsicht ein Tiefschlag – die Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums an das Bundesinstitut für Arzneimittel, sterbewilligen Schwerstkranken auch in Extremfällen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu verweigern.
Der rechtliche Tiefschlag: Die ministerielle Anweisung, ein höchstrichterliches Urteil zu ignorieren, kennt man aus dem Steuerrecht. Da werden die Finanzämter zuweilen vom Finanzminister verpflichtet, ein Urteil des Bundesfinanzhofs nur in dem entschiedenen Einzelfall, nicht aber in gleichliegenden anderen Fällen zu berücksichtigen. Was dann meist den Steuerzahler benachteiligt. Und an den Grundfesten der Gewaltenteilung rüttelt. So wie auch hier.
Der menschliche Tiefschlag: Zu Recht hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Staat den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss – wenn ein schwer und unheilbar kranker Patient in einer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben zu beenden. Und wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Also unter sehr engen Voraussetzungen. Doch das Gesundheitsministerium versagt nun auch bei diesen Extremfällen eine Einzelfallprüfung. Und ignoriert damit den Richterspruch.
Das Argument, der Staat dürfe Selbsttötungen in keinem Fall unterstützen, spricht nur auf den ersten Blick für eine ehrenhafte Haltung. Doch in diesem Nein steckt gleichzeitig eine unterlassene Hilfeleistung. Das Signal an alle Verzweifelten, dass sie auf die Hilfe des Staates nicht zählen dürfen, wenn es für sie ernst und unerträglich wird. Dass sie allein gelassen werden.
Und so bleibt begüterten Sterbewilligen vielleicht noch eine bedrückend-traurige letzte Reise in die Schweiz zu einer Sterbehilfeorganisation. Da nehmen sie dann, allein, verlassen und fernab der Heimat, den tödlichen Trunk zu sich. Die anderen müssen sich mit einem quälenden Ende abfinden. Oder sie greifen, wenn sie dazu überhaupt noch in der Lage sind, zu einer der meist brutaleren Varianten der Selbsttötung.
Bernd Weiter am Permanenter Link
Die Lage ist leider noch schlechter, als Sie es beschreiben.
Wäre der Staat nur passiv, könnte die Zivilgesellschaft in Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen einen Markt aufbauen, der die Versorgung mit dem NAP sicherstellt. Notfalls bezahlt man es aus eigener Tasche. Leider lässt der Staat die Menschen keinesfalls allein, sondern er unterdrückt diesen Markt gewaltsam und aktiv.
Wir werden sehen, wie gut sich Schwarzmärkte aufbauen, zuverlässiger machen und gegen die Angriffe der Exekutive absichern lassen. Blindes Vertrauen in den Rechtsstaat und die so genannten Volksvertreter zu haben ist schlichtweg irrational. Die objektive Faktenlage lässt das nicht zu.
Thadeus Tentakel am Permanenter Link
Man könnte hier ernsthaft über eine Anzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB nachdenken.
Oliver Kretschmer am Permanenter Link
Ich dachte, unsere Regierung möchte mündige und selbstverantwortliche Bürger/innen??
Selbstbestimmung, sag ich nur.
Patient am Permanenter Link
Habe ich es richtig verstanden?:
Das BfArM hält sich (in über 20 Fällen) nicht an Gerichtsurteile.
Gut zu wissen.
Petra Pausch am Permanenter Link
Es sind mehr als 100 Fälle!
phacke am Permanenter Link
Also für mich ist das Anstiftung zur Folter bzw. Körperverletzung im Amt und die entsprechende Anstiftung. Wieso zeigt das nicht mal jemand mit Anwalt konkret an..
Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG verankert:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
– Art. 1 Abs. 1 GG
„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG
Da die gewaltsame Erzwingung einer Willensänderung eines Menschen stets eine Würdeverletzung dieses Menschen bedeutet und die erzwungene Inhaftierung eines Menschen gegen seinen Willen zum Zwecke der unfreiwilligen Willensänderung eine seelische Mißhandlung darstellt, dürfen die deutschen Gesetze, welche derartige Zwangsinhaftierungen vorsehen, nach dem Beitritt Deutschlands zur UN-Antifolterkonvention nicht mehr angewandt werden.
Immerhin wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. Wie auch § 340 StGB Körperverletzung im Amt ein Straftatbestand darstellt.
Robert Roßbruch am Permanenter Link
Der Artikel von Jan Weber ist inhaltlich korrekt und findet meine volle Zustimmung.
Dirk Dietrich am Permanenter Link
Ist es ihnen nicht möglich für die Hinterbliebenen eine Schmerzensgeldklage einzureichen? Oder wenigstens eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?
Ich habe im Gesundheitssystem gearbeitet und weiß was es für die Angehörigen und die Opfer bedeutet.
Heiner E aus K am Permanenter Link
Anzeige ist raus.
Jörg Peter Wichmann am Permanenter Link
Das es todkranken Menschen, die keine Lebensqualität mehr haben, und unter Schmerzen und anderen Dingen leiden, der erlösende Tod verweigert wird, dass ist eine Todsünde. Wer berät unseren Gesundheitsminister ?!?!