Sterbenskranke sollen weiter leiden

Minister ruft zum Rechtsbruch auf

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.

Das Bundesverwaltungsgericht im Leipzig hat im März 2017 geurteilt, dass das BfArM Schwerstkranken den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NPA) in "extremen Notlagen" nicht verwehren dürfe. Seitdem haben mehr als 100 Patienten entsprechende Anträge eingereicht, mindestens 20 der Antragsteller sind bereits verstorben, ohne ihren Rechtsanspruch durchsetzen zu können.

Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, der einige der Betroffenen vertritt, sagte bereits im Januar diesen Jahres: "Die systematisch praktizierte Verzögerungstaktik des BfArM, das der politischen Vorgabe des (ehemaligen) Gesundheitsministers Gröhe (CDU) folgt, ist mehr als offensichtlich. Es steht zu vermuten, dass dieser Taktik wohl die Annahme zugrundeliegt, dass sich hierdurch die meisten Anträge 'biologisch erledigen'. Diese zynische Rechnung scheint auch in nicht wenigen Fällen aufzugehen."

Nun hat der christliche Gesundheitsminister Spahn das BfArM angewiesen, alle Anträge, die Todkranke und deren Anwälte stellen, um Natrium-Pentobarbital zum selbstbestimmten Sterben zu erhalten, "zu versagen". Spiegel-Online zitiert aus dem Schreiben eines Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministeriums an das BfArM: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen."

Über die Aufgaben des Staates jedoch hat nicht ein einzelner Minister zu entscheiden, sondern Gerichte. Und ein Bundesgericht hat darüber bereits entschieden. Über diese Entscheidung setzt sich der Gesundheitsminister hinweg und fordert zudem das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu auf, Rechtsbruch zu begehen.

Allerdings hat sich auch das BfArM bislang geweigert, auch nur einen einzigen Antrag zu bearbeiten. Hier stellt sich die Frage, ob eine Klage wegen Untätigkeit nicht langsam angebracht wäre.

Spahn und das BfArM beziehen sich bei ihrer Weigerung, geltendes Recht umzusetzen, immer wieder auf das Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio. Das jedoch hält – wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nachgewiesen hat – keiner juristischen Prüfung stand. Zudem versucht Spahn weiterhin, sich auf das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" aus dem Jahr 2015 zu beziehen; zu unterstellen ist, dass er absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst danach verkündet wurde.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nimmt das Schreiben des Gesundheitsministers gern an: Wird es damit doch in seinem bisherigen rechtswidrigen Verwaltungshandeln noch unterstützt. Es ist allerhöchste Zeit, den Rechtsbrechern im Gesundheitsministerium und Bundesinstitut aufzuzeigen, dass sie nicht ungestraft gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfen!